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Geschäftsbedingungen für Leistungen
des Hotel Deutscher Kaiser
1 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung
des Hotels mit dem Kunden (einheitl. Bezeichnung für: Besteller,
Veranstalter, Gast usw. ) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen
sind Bestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen des
Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern,
Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des
Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung ). Hat ein Dritter
für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder
vom Dritten eine angemessene
Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf
der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
2 Die Preise bestimmen sich nach der im
Zeitpunkt der Leistungsbringung gültigen Preisliste. Sind in
der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen
Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4
Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
Falls ein Mindestumsatz vereinbart wurde und dieser nicht erreicht
wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn
verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel
einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
3 Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen,
bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären
kann (Reservierung), erlischt das Rücktrittsrecht- auch für
den Kunden, der Reiseveranstalter ist- wenn nicht innerhalb in der
Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber
dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der
Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung
(schriftlich beim Hotel eingehend ) erklärt werden.
4 Für gebuchte Leistungen bzw. durch
einen Hotelaufnahmevertrag angemietet Zimmer ist das vereinbarte
Entgeld auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden
storniert wird (Par.552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels
bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 20 %, bei
allein bestellten Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschalvereinbarung
(Unterkunft + Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten
Preises. Für die sonstige
Leistungserbringung, d.h. gebuchte Leistungen außer den in
Satz 2 genannten Hotelleistungen, insbesondere Miete ( Raum-, Gerätemiete,
Bereitstellungskosten, vereinbarte Umsätze von Speisen und
Getränken bei einer Veranstaltung etc., bestimmt der Zeitpunkt
der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine
angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung
des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen; ersparte
Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5a) Das Hotel ist bemüht Weckaufträge
mit größter Sorgfalt auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post-, und Warensendungen
werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Aufbewahrung. Und Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgeld
– die Nachsendung derselben.
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage,
Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die
Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene
Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert
besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
d) Jedwede Haftung des Hotels nach a.) – c.) ist ausgeschlossen.
6 Soweit das Hotel für den Kunden technische
oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im
Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche
Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der
Einrichtungen. Und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter
aus der Überlassung frei.
7 Für die sonstige Leistungserbringung
gem. Ziff. 4 hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer-
im Rahmen der Werktage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen.
Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der
mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu
leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gem. der tatsächlichen
Teilnehmerzahl abgerechnet.
8 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00
Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens
bis 12.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das
Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne
dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde
erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten. Sollte diese in der Auftragsbestätigung
zugesagt sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen
Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
9 Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel
unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluß
darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder
die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen
oder
sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse
hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen,
sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen
bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen
zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten,
bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung
des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder
erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung,
hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem
Falle gelten Ziff. 4 der allgemeinen Bedingungen ( Zahlung der Miete
und der angemessenen Vergütung ) sowie der Anhang dieser Bedingung
entsprechend.
10 Bei Veranstaltungen, die über den
vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr,
hinausgehen, kann das
Hotel zusätzliche Aufwendungen insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen
und Personal, berechnen.
11 Im Falle höherer Gewalt (Barnd,
Streik, etc.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe
oder beeinträchtigende Umstände, insbesondere solche außerhalb
der Einflußphäre des Hotels, behält sich das Hotel
vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch,
zum Beispiel auf Schadensersatz zusteht.
12 Das Hotel haftet für die Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe
zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 5 und den Par. 701 ff. BGB
haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden
Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher
Vereinbarung.
Aufrechnung, Minderung oder zurückbehalten sind für den
Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels
ist – abgesehen von den Par. 701 ff. BGB – betragsmäßig
auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten
zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei
der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung
und unerlaubten Handlungen.
13 Für Beschädigungen oder Verluste,
die während der Vertragsdauer eintreten haftet der Kunde dem
Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels
liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch
tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen
ist.
14 Die Anbringung von Dekorationsmaterial
o. ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb
der angemieteten Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen
der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der
Zahlung
einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
Diese uns sonstige von Kunden eingebrachten Gegenstände müssen
den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften
entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb
von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt
eine Lagerung im Hotel, für die eine
angemessene Vergütung mindestens in Höhe der Mietkosten
für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden
zurückgelassener Müll kann auf Kosten Kunden vom Hotel
entsorgt werden.
15 Der Kunde darf Speisen und Getränke
zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen
(z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche
Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service- Gebühr
bzw. Korkengeld berechnet.
16 Für eine Veranstaltung notwendige
behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf
eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich
rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung
an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA- Gebühren,
Vergnügungssteuer, usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger
zu entrichten.
17 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenarbeiten
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vetrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen
– unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die wirksamen
Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen,
die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
18 Nicht kalendermäßig fällige
Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt
ist die Rechnung mit 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu
verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde
einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede
Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 5,00
geschuldet.
ANHANG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Anspruch des Hotels für die sonstige Leistungserbringung
gem. Ziff. 4 dieser Bedingungen beträgt z. Zt.:
Abbestelltag (Kalendertag) Anspruch des Hotels vor der Veranstaltung
a) über 30 Tage Berechnung der Miete entfällt;
b) 10. bis 20. Tag Berechnung von 50 % der Miete;
c) bis zum 10. Tag Berechnung von 80 % des entgangenen Umsatzes;
falls dieser noch nicht konkret feststeht, gilt: Mindest-, Menüpreis-,
- Bankett x
Personenzahl
Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung
des Hotels gemäß Ziff. 1.
Die Mietentschädigung entfällt, wenn das Hotel anderweitig
vermieten kann.
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hauses.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen
Verkehr Lübeck.
Wir gehen davon aus, Sie zahlen bar! Sollten Sie eine unbare Zahlungsweise
wählen (Kreditkarten, Schecks, etc.), ist dieses bei Anreise,
spätestens jedoch ein Tag vor Abreise, mit unserer Rezeption
abzustimmen
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